Gemäß deutschem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz, müssen alle betroffen Unternehmen, ab 2023 (>3.000 Mitarbeitende) oder 2024 (>1.000 Mitarbeitende) eine menschenrechtliche und umweltbezogene Risikoanalyse durchführen. Dies gilt sowohl für die eigenen Unternehmensstandorte, als auch für die Lieferkette.
Dabei gehen Sie in drei Schritten vor:
- Risiken ermitteln: Welche menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken treten wo in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Zulieferer auf?
- Bewertung von Risiken und ggf. Lieferanten: Welche Risiken sind bei welchen spezifischen Hochrisiko-Zulieferern relevant? Welche Risiken muss das Unternehmen wo prioritär angehen?
- Abhilfemaßnahmen für wesentliche Risiken zu identifizieren
In diesem Artikel haben wir Sie bereits ausführlich informiert..
Für die Ermittlung und Dokumentation der Risikoanalyse können Sie vor allem auf das Modul Produkt-Screening zurückgreifen. Durch die systematische Analyse ihrer wesentlichen Produkte / Dienstleistungen oder Warengruppen, entlang der gesamten Wertschöpfungskette, erhalten Sie einen guten Überblick zu ökologischen und sozialen Sweet und Hot Spots.
Um Sie bei der Identifikation von Risiken noch besser zu unterstützen, haben wir das Produkt-Screening um eine Hot Spot-Datenbank erweitert. Die Datenbank enthält zu jedem Thema potenzielle Risiken über die gesamte Wertschöpfungskette von denen Sie bzw. ihr Produkte / Dienstleistungen typischerweise betroffen sind. Zusätzlich haben wir hilfreiche Tools und Datenbanken thematisch passend hinterlegt. Diese umfassen bspw. BSCI-Risikoländerlisten, WWF Water Risk Gebiete, Entwaldungs-Scores und weitere. Nutzen Sie die Datenbank für eine fundierte Risikoermittlung.
Tipp: Sie können im Drop-down nach Risiken suchen, indem Sie den Suchbegriff einfach eintippen.