Politischer Rahmen
Politische Auseinandersetzung mit Lebensmittelverlusten
Die hohe gesellschaftliche Relevanz der Vermeidung von Lebensmittelverlusten zeichnet sich zunehmend in der politischen Landschaft ab. Diverse internationale und nationale Rahmenprogramme thematisieren die Problematik der Lebensmittelverluste konkret und skizzieren Ziele und Wege zur Reduktion entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Im Angesicht dieser Entwicklungen ist in den nächsten Jahren von einer fortlaufenden Intensivierung der Regulatorik und der Einführung verbindlicher gesetzlicher Vorschriften auszugehen. Die folgende Übersicht skizziert die aktuelle Behandlung des Themas auf politischer Ebene im Überblick.
Vereinte Nationen
SDG 12.3
Als Teil der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) haben die vereinten Nationen sich zum Ziel gesetzt:
“Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern”
Europäische Union
Farm-to-Fork-Strategie
Mit der Strategie soll das gesamte europäische Lebensmittelsystem umweltfreundlicher, gesünder und fairer werden. Die Reduktion der Lebensmittelverluste ist integraler Bestandteil der Farm-to-Fork-Strategie:
“Die Kommission hat sich verpflichtet, die Pro-Kopf-Lebensmittelabfälle im Einzelhandel und bei den Verbrauchern bis 2030 zu halbieren (SDG Zielvorgabe 12.3). Anhand der neuen Methodik zur Messung der Lebensmittelverschwendung auf nationaler Ebene wird die Kommission eine Ausgangsbasis festlegen und rechtsverbindliche Ziele für die Verringerung der Lebensmittelabfälle in der EU vorschlagen. Die Kommission wird Lebensmittelverluste und Abfallvermeidung in andere EU-Politiken einbeziehen. Neben der Quantifizierung der Lebensmittelverschwendung wird die Kommission Lebensmittelverluste in der Produktionsphase untersuchen und nach Möglichkeiten suchen, sie zu vermeiden.”
Mehr: https://ec.europa.eu/food/system/files/2020–05/f2f_action-plan_2020_strategy-info_en.pdf
Abfallrahmenrichtlinie (EU 2019/1597 & EU 2019/2000)
Mit zwei Ergänzungen zur Abfallrahmenrichtlinie verfolgt die EU das Ziel, Verfahren und Mindestqualitätsanforderungen für die Messung von Lebensmittelabfällen festzulegen und die Mitgliedsstaaten erstmalig zur Messung von Lebensmittelverlusten auf nationaler Ebene zu verpflichten. Die Erfassung beinhaltet verpflichtende und freiwillige Elemente, wobei die Lebensmittelabfälle im Kern am gesetzlichen Abfallbegriff festgemacht sind und auch nicht genießbare Bestandteile beinhalten.
Mehr: https://ec.europa.eu/food/safety/food-waste/eu-actions-against-food-waste/food-waste-measurement_de
Bundesrepublik Deutschland
Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
Die 2019 verabschiedete Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverluste soll dazu betragen, dass Lebensmittelverschwendung vom Anbau bis zum Handel durch verpflichtende Maßnahmen verbindlich reduziert wird. Mit der Strategie wird das, in der Farm-to-Fork-Strategie formulierte Ziel der Reduktion der Lebensmittelabfälle bis 2030, auf nationaler Ebene umgesetzt.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag
“Wir werden gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch reduzieren, haftungsrechtliche Fragen klären und steuerrechtliche Erleichterung für Spenden ermöglichen.”
(Koalitionsvertrag 2021, S. 36)
Mehr: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf
Potenzielle Entwicklungen auf Ebene des BMEL
“Um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbindlichkeit herzustellen, wird abgewogen, ob gesetzliche Änderungen erforderlich sind.
Um Lebensmittelspenden noch weiter zu erleichtern, prüft das BMEL haftungs- und steuerrechtliche Erleichterungen. Bundesminister Cem Özdemir ist dazu mit Kabinettskollegen im Gespräch. Es geht aber vor allem darum, Abfälle entlang der Lebensmittelversorgungskette zu vermeiden.”
(BMEL, abgerufen 12.04.2022)