Vor kurzem hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag aus ihrer «EU Green Claims» veröffentlicht, mit dem Verbraucher:innen künftig gestärkt werden um fundiertere Kaufentscheidungen im ökologischen Wandel treffen zu können. Der Vorschlag befasst sich mit irreführenden Umweltaussagen („Greenwashing“) z.B. zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeitssiegel deren Glaubwürdigkeit oder Transparenz unklar ist. Dies gilt ebenso für Aussagen zu den soziale Aspekte der Nachhaltigkeit, wie beispielsweise Arbeitsbedingungen oder Gemeinwohlbeiträge.
Worauf müssen Unternehmen achten?
Diskutiert wird, ob Umweltaussagen, insbesondere klimabezogene ( z.B. „klimafreundlich“, „CO2-neutral“ oder „CO2-positiv“) verboten werden sollen, sofern keine glaubwürdige hervorragende Umweltleistung besteht. Ausgenommen sind Aussagen zu Produkten und Unternehmen, die durch klare, objektive und überprüfbare Verpflichtungen und Ziele gestützt werden. Auch allgemeine Umweltaussagen wie „“biologisch abbaubar“ oder „verantwortungsbewusst“ sollen nicht mehr verwendet werden dürfen, wenn keine herausragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann oder diese Aussagen konkret spezifiziert werden.
Unter dieses Verbot fallen auch Aussagen, welche mit Vorteilen für den Verbraucher:in und / oder die Umwelt werben, die als gängige oder gesetzlich verpflichtende Praxis gelten. Weiterhin sollen zukünftig nur Nachhaltigkeitssiegel angebracht werden dürfen, welche auf einem transparentem und glaubwürdigen Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlicher Stelle festgesetzt sind.
Was kann mein Unternehmen tun um Klimaneutralität glaubhaft zu erreichen?
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