Für das Geschäftsjahr 2023 beginnt die Berichtspflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Hierbei handelt es sich um eine nichtfinanzielle Berichterstattung, welche an den Geschäftsbericht angegliedert wird. Bis Mitte dieses Jahres soll die endgültige Fassung der CSRD stehen, der Rahmen ist aber jetzt schon festgelegt. Was verändert sich dadurch für ihr Unternehmen?
Wer ist CSRD Berichtspflichtig?
Berichtspflichtig sind alle Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen
- >/= 250 Mitarbeitende
- 40 Mio. € Umsatz
- 20 Mio. € Bilanzsumme
Aber Obacht, auch wenn Sie keines oder nur eines der Kriterien erfüllen — für KMUs soll noch eine komprimierte Version der Standards erstellt werden. Die Veröffentlichung des finalen Berichtsstandards erfolgt voraussichtlich im Oktober 2022.
Welche Inhalte kommen neu dazu?
Betroffene Unternehmen müssen ihre Berichterstattung zukünftig um einige Informationen erweitern. So müssen Nachhaltigkeitsbelange in Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell beschrieben werden, wie die Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder und die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. Hinzu kommen Berichtspflichten zur Doppelten Wesentlichkeit. Demnach muss zu allen Sachverhalten berichtet werden, welche entweder für den Geschäftserfolg oder aus ökologischen bzw. sozialen Gesichtspunkten wesentlich sind. Sie beschreiben dabei u.a. Ihre Nachhaltigkeits-Ziele und deren Fortschritte und die wichtigsten Nachhaltigkeitsrisiken – auch entlang der Wertschöpfungskette.

Welche Nachhaltigkeitsthemen sind Teil der CSRD Berichterstattung?
Aktuell ist geplant von Seiten des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Berichtsvorgaben zu folgenden Nachhaltigkeitsthemen zu machen:

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