Risikoanalyse Lieferkette – So funktioniert’s 

Inhalt 

Alle Unternehmen, die vom deutschen Liefer­ket­ten-Sorgfalt­spflicht­enge­setz betrof­fen sind, sind ab 2023 (>3.000 Mitar­bei­t­ende) oder 2024 (>1.000 Mitar­bei­t­ende) zur ein­er men­schen­rechtlichen und umwelt­be­zo­ge­nen Risiko­analyse verpflichtet. Dies gilt sowohl für die eige­nen Unternehmens­stan­dorte, als auch für die Liefer­kette. Warum dies jedoch alle Unternehmen etwas ange­ht und wie so etwas funk­tion­iert, erk­lärt dieser Artikel. 

Warum sollte eine Risikoanalyse auch nachhaltigkeitsbezogen durchgeführt werden?

Um men­schen­rechtliche oder umwelt­be­zo­gene Risiken oder Ver­let­zun­gen zu erken­nen, zu ver­hin­dern, zu min­imieren oder zu been­den ist ein angemessenes und wirk­sames Risiko­man­age­ment empfehlenswert. Dies wird von Unternehmen, die dem Liefer­ket­ten-Sorgfalt­spflicht­en Gesetz (LkSG) unter­liegen, auch expliz­it gefordert.

Auch kleinere Unternehmen, vom Ein-Per­so­n­en-Handw­erks­be­trieb bis zum Mit­tel­ständler mit ein paar Hun­dert Mitar­bei­t­en­den sind häu­fig Teil der Wertschöp­fungs­kette von größeren Unternehmen und wer­den so mit­tel­bar dazu verpflichtet ihre vorge­lagerten Nach­haltigkeit­srisiken zu ken­nen und Abhil­fe­maß­nah­men einzuleit­en. Eine fundierte Risiko­analyse reduziert let­ztlich sog­ar den Aufwand zur Nachver­fol­gung von Nach­haltigkeit­san­forderun­gen im Einkauf, da sich Unternehmen auf so genan­nte Hot Spots konzen­tri­eren können.

Dies ste­ht ganz im Sinne eines Nach­haltigkeits­man­age­ment-Sys­tems, wie dem ZNU-Stan­dard, Ihre Ressourcen auf die wesentlichen The­men zu konzentrieren.

Wie ist eine Risikoanalyse in die nachhaltige Beschaffung einzuordnen?

Eine nach­haltige Beschaf­fung fängt typ­is­cher­weise mit einem Ver­hal­tenskodex für Geschäftspartner:innen an. Dort wer­den Sorgfalt­spflicht­en schriftlich doku­men­tiert und ide­al­er­weise von Geschäftspartner:innen als Teil des Ver­tragswerks unterze­ich­net. Papi­er ist aber geduldig und daher gilt es bei Risikowaren­grup­pen und Risikoliefer­an­ten genauer hinzuschauen. Doch welche sind das? Dies soll durch eine Risiko­analyse iden­ti­fiziert werden.

Auf dieser Basis gilt es dann

  • Abhil­fe­maß­nah­men in der Ziel- und Maß­nah­men­pla­nung festzule­gen (z.B. Zer­ti­fizierun­gen, Audits, Beteili­gung an Branchenini­tia­tiv­en, Zusam­me­nar­beit mit NGOs)
  • Zur men­schen­rechtlichen Sorgfalt­spflicht extern zu berichten
  • Einen Beschw­erde­mech­a­nis­mus intern und extern zu etablieren

Wer ist bei einer nachhaltigkeitsbezogenen Risikoanalyse mit einzubeziehen?

Quelle: BAFA Han­dre­ichung Risikoanalyse

Nach dem LkSG müssen Unternehmen ein­mal jährlich (regelmäßig) eine Risiko­analyse für 

  • den eige­nen Geschäfts­bere­ich,
  • unmit­tel­bare Zulief­er­er, zu denen eine ver­tragliche Beziehung besteht

durch­führen. Bei mit­tel­baren Zulief­er­ern ab Tier‑2 ist eine anlass­be­zo­gene Risiko­analyse verpflich­t­end. Dafür gibt es zwei Auslöser:

  • die sub­stan­ti­ierte Ken­nt­nis (also tat­säch­lich vor­liegende Anhalt­spunk­te) über Ver­let­zung ein­er oder mehrerer men­schen­rechts­be­zo­ge­nen oder umwelt­be­zo­ge­nen Pflicht­en bei mit­tel­baren Zulief­er­ern (z.B. durch Medi­en­berichte, NGO-Berichte)
  • eine Verän­derung der Geschäft­stätigkeit (beispiel­sweise durch Erschließung eines neuen Beschaf­fungs­lan­des oder Naturkatas­tro­phen) und die damit ver­bun­de­nen neuen Risiken, die eine konkrete wesentliche Verän­derung für das Unternehmen in der gesamten Liefer­kette und im eige­nen Geschäfts­bere­ich bedeuten

Welche Nachhaltigkeitsthemen müssen in der Risikoanalyse betrachtet werden?

Eine Risiko­analyse betra­chtet die Auswirkun­gen der Geschäft­stätigkeit auf die Umwelt und die Beschäftigten inner­halb der Liefer­kette ganzheitlich. Min­destanforderung sind nach LkSG die nach­fol­gen­den Nachhaltigkeitsthemen.

Diese beziehen sich im sozialen Bere­ich vor­wiegend auf die Kernar­beit­snor­men der Inter­na­tion­al Labor Orga­ni­za­tion der Vere­in­ten Natio­nen (ILO).

Quelle: BAFA Han­dre­ichung Risikoanalyse

Unsere Empfehlung ist zu Beginn ein­mal alle Nach­haltigkeit­s­the­men zumin­d­est zu scree­nen. Dabei ori­en­tieren wir uns in der Soft­ware an den The­men des ZNU-Stan­dard Nach­haltiger Wirtschaften. Dies hat den Vorteil, dass Sie automa­tisch bspw. Com­pli­ance und Anti-Kor­rup­tion­srisiken oder Kli­maschutza­spek­te in Ihrer Wertschöp­fungs­kette automa­tisch mit einbeziehen.

Durchführung einer nachhaltigkeitsbezogenen Risikoanalyse mit fjol-digital

Quelle: ZNU

Für die Durch­führung und Doku­men­ta­tion der Risiko­analyse kön­nen Sie auf die das Mod­ul Pro­dukt-Screen­ing zurück­greifen. Durch die sys­tem­a­tis­che Analyse ihrer wesentlichen Pro­duk­te / Dien­stleis­tun­gen oder Waren­grup­pen, ent­lang der gesamten Wertschöp­fungs­kette, erhal­ten Sie einen guten Überblick zu ökol­o­gis­chen und sozialen Sweet und Hot Spots. Damit ist gemeint, welche pos­i­tiv­en und kri­tis­chen Aspek­te bzw. Auswirkun­gen ihr Pro­dukt auf die einzel­nen Steps der Wertschöp­fungs­kette hat.

Tipp: Die vor geblendete Wertschöp­fungs­kette in der Soft­ware ist bere­its auf Ihre Branche abges­timmt. Es emp­fiehlt sich jedoch ggf. eine weit­ere Dif­feren­zierung zwis­chen unmit­tel­baren und mit­tel­baren Lieferanten.

  1. Risiken ermit­teln: Welche men­schen­rechtlichen oder umwelt­be­zo­ge­nen Risiken treten wo in Bezug auf die Geschäft­stätigkeit der Zulief­er­er auf?

    Wichtige Kri­te­rien sind hierbei:
    • Was sind Risikolän­der für den Rohstoff­bezug gemäß BSCI-Län­derliste? Ins­beson­dere direk­t­be­zo­gene Waren aus Nicht-EU-Län­dern soll­ten hier geprüft werden!
    • Was sind kri­tis­che Waren­grup­pen? (z.B. sel­tene Erden, Gewürze, …) Hier emp­fiehlt sich ein Screen­ing über den MVO Risk-Checker.
    • Wo gibt es Medi­en-/ NGO-Berichte zur Ver­let­zung von Sorgfalt­spflicht­en? (z.B. Tex­tilien aus Xin­jiang Uig­urenge­bi­eten)

      Um den Aufwand zu begren­zen, sollen „Angemessen­heit­skri­te­rien“ berück­sichtigt werden:
    • Art / Umfang der Geschäft­stätigkeit: Qual­i­ta­tiv (z.B. kom­plexe Beschaf­fen­heit der Pro­duk­te oder über­re­gionale Aus­rich­tung) und Quan­ti­ta­tiv (z.B. Umsatzrelevanz).
    • Ein­flussver­mö­gen des Unternehmens auf die unmit­tel­baren Verur­sach­er: Abhängig von der Unternehmensgröße im Ver­hält­nis zu seinen Wet­tbe­wer­bern und Nähe des Risikos (unmit­tel­bar­er vs. mit­tel­bar­er Lieferant).
    • Auswirkun­gen eines Risikos: Schwere (z.B. Anzahl der Betrof­fe­nen oder Unumkehrbarkeit) und Ein­trittswahrschein­lichkeit. Die Risiken kön­nen im Pro­dukt-Screen­ing pri­or­isiert werden.
    • Anteil an der Verur­sachung des Risikos: Über­wiegende Beteili­gung oder unmit­tel­bare Verur­sachung oder Beitra­gen zu ein­er Hand­lung ein­er drit­ten Partei die das Risiko direkt verur­sacht. Dabei soll­ten Sie sich auf die Aspek­te konzen­tri­eren, die bei Ihren unmit­tel­baren oder mit­tel­baren Liefer­an­ten direkt auftreten.

  2. Bew­er­tung von Risiken und ggf. Liefer­an­ten: Welche Risiken sind bei welchen spez­i­fis­chen Hochrisiko-Zulief­er­ern rel­e­vant? Welche Risiken muss das Unternehmen wo pri­or­itär ange­hen?


    Es gibt vielfältige Optio­nen zur Bew­er­tung von Risiken. In fjol-dig­i­tal nehmen Sie diese zum einen mit­tels der
    Schadenser­wartungswert Berech­nung in der Anspruchs­grup­pen­analyse und im let­zten Step des Pro­dukt-Screen­ings vor, wo Sie die wesentlichen The­men qual­i­ta­tiv pri­or­isieren. Alle pri­or­isierten und kri­tis­chen Aspek­te wer­den automa­tisch in die Wesentlichkeits­ma­trix übernommen.

  3. Abhil­fe­maß­nah­men für wesentliche Risiken zu iden­ti­fizieren:

    In der Ziel- und Maß­nah­men­pla­nung greifen Sie auf die Lösungsan­sätze der Anspruchs­grup­pen­analyse, wie auch auf Good Prac­tices für die Wertschöp­fungs­kette aus anderen Unternehmen im Wiki zurück. Für aus­gewählte kri­tis­che Liefer­an­ten muss dann ggf. eine indi­vidu­elle Liefer­an­ten­be­w­er­tung zu deren Nach­haltigkeit­sleis­tun­gen und ‑risiken stat­tfind­en. Dies kann auf Basis stan­dar­d­isiert­er Frage­bö­gen (bspw. eco­vadis, integri­ty next) oder indi­vidu­eller Frage­bö­gen und Audits für Fokus­liefer­an­ten erfolgen.

Hier zeigt sich jedoch, dass Sie mit Hil­fe der Risiko­analyse den Kreis der Risikoliefer­an­ten erhe­blich begren­zen kön­nen und so Kosten und Aufwand sparen. 


Wir hof­fen, dass dieser Artikel hil­fre­ich für Sie war. War ihre Frage oder Prob­lem nicht dabei? Kein Prob­lem: Kon­tak­tieren Sie uns gerne.

Sie möchten die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Ihres Unternehmens systematisch und smart identifizieren und dabei Unübersichtlichkeit und Komplexität vermeiden? Mit unserem digitalen Nachhaltigkeitscoach bewahren Sie stets den Überblick. Wir informieren Sie gern persönlich.

Sophie Wollny
Sales
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