Teilnahme
Welche Unternehmen können am Check Food Waste teilnehmen?
Der Check Food Waste wurde für alle Unternehmen des lebensmittelverarbeitenden Gewerbes entwickelt. Demnach können alle Unternehmen teilnehmen, deren Geschäftstätigkeiten auf die Verarbeitung und Produktion von Lebensmittelgütern bzw. deren Bestandteilen ausgerichtet sind oder zumindest Teilprozesse der Verarbeitung, Sortierung oder Verpackung umfassen.
Die Methode ist branchenübergreifend anwendbar und nicht auf spezielle Rohstoffe oder Geschäftsmodelle beschränkt. Die Methode kann für einzelne Unternehmen, aber auch als Verbandslösung eingeführt werden. Obwohl die Wertschöpfungsstufen der landwirtschaftlichen Erzeugung, unter gewissen Einschränkungen, auch auf die des Lebensmitteleinzelhandels übertragbar sind, adressiert der Check Food Waste diese Wertschöpfungsstufen bisher nicht explizit.
Vorteile des Check Food Waste
Die Durchführung des Check Food Waste bietet Ihnen folgende Ansatzpunkte zur Auseinandersetzung mit dem Thema “Lebensmittelverluste”:
- Quantitative & strukturierte Erfassung der Lebensmittelverluste in der Produktion anhand eines klaren definitorischen Rahmenwerkes
- Vergleich mit anderen lebensmittelverarbeitenden Unternehmen und der Branche
- Unternehmensinterner Wissensaustausch während der Datenerfassung & Aufdeckung von Lücken in der bestehenden Erfassungsmethodik
- Ausgangspunkt für die Formulierung von Reduktionszielen und aufbauende Projekte zur Vermeidung von Verlusten
- Bei regelmäßiger Durchführung: Monitoring der Lebensmittelverluste im Jahresvergleich und Impact-Bewertung von Maßnahmen
- Vorsprung vor kommenden politischen Anforderungen
Wie funktioniert die Teilnahme?
Die Teilnahme am Check Food Waste untergliedert sich in folgende Schritte:


Die Teilnahme am Check Food Waste finanziert sich über eine Teilnahmegebühr. Für weitere Informationen oder bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich gerne an:
Ansprechpartner:in
Robin Frank | robin.frank@fjol.de | +49 170 2290470
In welchen Zeiträumen werden die Daten erfasst?
Die Teilnahme am Check Food Waste ist ganzjährig möglich. Erfasst werden jeweils die Lebensmittelverluste der letzten beiden abgeschossenen Kalenderjahre. Die Erfassung ist darüber hinaus in unterjährige Erfassungsphasen untergliedert, wobei jeweils alle Erfassungsbögen einer Phase gemeinsam ausgewertet werden. Weitere Erfassungsfenster werden basierend auf der jeweils aktuellen Nachfrage festgelegt und auf dieser Website kommuniziert, jedoch spätesten halbjährlich angeboten. Die Stichprobe für spätere Erfassungsfenster wird dabei um die Teilnehmenden der früheren Erfassungsfenster ergänzt. Teilnehmenden früherer Erfassungsfenster werden aktualisierte Daten aus späteren Fenstern zur Verfügung gestellt.
Die erste Erfassungsphase in 2022 läuft bis zum 15.06.2022.
Ausgewählte bisherige Teilnehmer


Wer ist die ausführende Instanz
Der Check Food Waste ist vom ZNU als tragender Methodengeber entwickelt. Ausführende Instanz für die methodische Begleitung und Auswertung des Check Food Waste ist die aus dem ZNU ausgegliederte Beratungstochter fjol. Als nicht öffentlich geförderte Initiative ist der Check Food Waste auf die finanzielle Unterstützung aus dem Kreis der Teilnehmenden Unternehmen angewiesen und finanziert sich über eine Teilnahmegebühr. Als univseritäre Instanz ohne klassische Umsatztätigkeit hat das ZNU deshalb die Beartungstochter mit der Durchführung des Projektes beauftragt.
Wer ist die ausführende Instanz?
Der Check Food Waste ist vom ZNU als tragender Methodengeber entwickelt. Ausführende Instanz für die methodische Begleitung und Auswertung des Check Food Waste ist die aus dem ZNU ausgegliederte Beratungstochter fjol. Als nicht öffentlich geförderte Initiative ist der Check Food Waste auf die finanzielle Unterstützung aus dem Kreis der Teilnehmenden Unternehmen angewiesen und finanziert sich über eine Teilnahmegebühr. Als universitäre Instanz ohne entgeltlich finanzierte Dienstleistungstätigkeiten hat das ZNU deshalb die Beratungstochter mit der Durchführung des Projektes beauftragt.